Der rot/grüne Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 29. Novemberr 2012 das "Gesetz zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes NRW" beschlossen. Das Gesetz trat am 01. Mai 2013 in Kraft.
Wesentliche Eckpunkte des Gesetzes:
Nichtraucherschutzgesetze der Bundesländer
Nichtraucherschutz in der Gastronomie ja, aber gleichzeitig Ausnahmeregelungen, die den berechtigten Interessen von Wirten und ihren rauchenden Gästen Rechnung tragen: So zeigen sich in den meisten Bundesländern die Regelungen zum Rauchen in der Gastronomie.
Nach dem bahnbrechenden Urteil vom Juli 2008 des Bundesverfassungsgerichtes gilt in allen Bundesländern ein gesetzliches Rauchverbot für die Gastronomie. Die Regelungen zum Rauchverbot beziehen sich auf Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes einschließlich Strauß- und Besenwirtschaften. Verboten ist das Rauchen „in umschlossenen Räumen der Schank- und Speisewirtschaften", also nicht in der Außengastronomie. Abweichend vom grundsätzlichen Rauchverbot in der Gastronomie ist in allen Bundesländern – bis auf Bayern – die Einrichtung von separaten Rauchernebenräumen gestattet.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts können Gastronomiebetriebe
selbst entscheiden, ob sie einen Raucher- oder Nichtraucherbetrieb führen wollen.
Das Karlsruher Urteil ließ viele Inhaber und Betreiber von Kneipen oder Bars aufatmen, die typischerweise keine Möglichkeit hatten, einen Raucherraum einzurichten. Das generelle Rauchverbot war für viele dieser Betriebe zur Existenzfrage geworden. Mit seiner Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht in deutlicher Klarheit aufgezeigt, wie ein Nichtraucherschutzgesetz mit Ausnahmen verfassungskonform und im Interesse aller Beteiligten vernünftig gestaltet werden kann. Mit dem Richterspruch in Karlsruhe ist nun die Existenz der kleinen Betriebe gesichert. Ein generelles Rauchverbot ist vom Tisch. Relative Rauchverbote mit separater Raum- und Eckkneipenlösung sind die Praxis
Der BTWE begrüßt die Regelungen, da er sich immer für ein tolerantes Miteinander von erwachsenen Rauchern und Nichtraucher und gegen eine umfassende Regulierungswut des Staates ausgesprochen hat. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema - auch über die Gründung von Raucherclubs - beantwortet der Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband)
Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens
Im Juni 2007 verabschiedete der Bundesrat das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens . Das Gesetz beinhaltet ein grundsätzliches Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes, in Fahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs und in Bahnhöfen. Ferner sieht es eine Verbesserung des Schutzes vor Passivrauchen am Arbeitsplatz und eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes vor. Die Altersgrenze für den Kauf und Konsum von Tabakwaren wird von 16 auf 18 Jahre angehoben. Diese Regelung trat am 1. September 2007 in Kraft. Die Bußgelder betragen bei Verstößen bis zu 1.000 Euro.
Nichtraucherschutzgesetz (PDF)
Verkaufsstellen sind nicht nur gehalten, diese Vorschrift, gegebenenfalls durch Altersüberprüfung, strikt einzuhalten, sondern sind auch nach § 3 des Jugendschutzgesetzes verbindlich verpflichtet, die entsprechenden Passagen dieser Vorschrift deutlich sichtbar und gut lesbar in ihrer Betriebseinrichtung (Ladenlokal) auszuhängen. Verstöße werden nach § 28. Abs. 1, Satz 12 JuSchG (Bußgeldvorschriften) als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet. In Zusammenarbeit mit der DTZ (Die Tabakzeitung) stellt der BTWE den Aushang zum Jugendschutzgesetz als pdf-Datei zur Verfügung.