Tabak Spezialist

Der Tabak Spezialist

In den vergangenen Jahren hat der Genuss von Tabakwaren in der Öffentlichkeit einen erheblichen Ansehensverlust erlitten. Zugleich ist das Sortiment der Tabakwaren in der öffentlichen Wahrnehmung oft nur auf die Zigarette reduziert worden. Somit ist in weiten Teilen der Öffentlichkeit inklusive der Politik auch zunehmend das Bild vom Tabakwaren-Facheinzelhändler als „Tabak Spezialist" für das gesamte Tabaksortiment verschwunden.

Das Tabakwarengeschäft selbst wird immer mehr als „nur" Verkaufsstelle von Zigaretten verstanden und nicht als Standort eines „Tabak Spezialisten", der das Kulturgut Tabak in seiner ganzen Sortimentsbreite und -tiefe anbietet.

Zugleich verbindet der BTWE mit der Einführung des Tabak-Signets im gesamten Bundesgebiet das Bestreben und die Zuversicht, den Genuss von Tabakwaren aus der Defensive zu führen.

Da sich alle Signets-Inhaber schriftlich auch zur Einhaltung aller branchenspezifischen Gesetze und Verordnungen verpflichten, zudem vom BTWE aktuell über neue Bestimmungen informiert werden und Angebote zu Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen erhalten, wird das Logo „Tabak Spezialist" zu einem Gütesiegel für legalen Qualitätsvertrieb von Tabakwaren an erwachsene Genussraucher der besonderen Art.

Konkret: Es steht für Vertrauen und Qualität in Sortiment und Beratung gegenüber erwachsenen Genussrauchern für das Kulturgut Tabak.

Fazit: Setzen Sie als Tabakwaren-Facheinzelhändler an ihrem Standort ein Zeichen für die Branche. Machen Sie mit, stellen Sie Ihren Antrag und werden „Tabak-Spezialist".

Frage & Antwort

Kriterien zur Verwendung des Tabak Signets

1. Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um das Signet nutzen zu dürfen?

Ein mit Tabakwaren breit und tief sortiertes (Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Feinschnitt, Pfeifentabak, Schnupftabak inklusive Raucherbedarfsartikel), franchiseorientiertes, inhabergeführtes oder filialisiert fachlich kompetent geführtes Einzelhandelsgeschäft, erfüllt die wichtigsten Vorraussetzungen für die Nutzung des Signets. Weitere Einzelheiten finden sich in den »Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

2. Wer bestimmt, ob die Kriterien für die Nutzung des Signets erfüllt werden?

Der BTWE prüft anhand der im Nutzungsantrag gemachten Angaben mit geeigneten Maßnahmen gegebenenfalls vor Ort, ob die Voraussetzungen zur Nutzung des Signets erfüllt werden.

3. Ist die Nutzungsdauer unbeschränkt?

Ja, immer auf zwei Jahre. Da sich in den einzelnen mit Signet ausgerüsteten Geschäften im Laufe der Zeit die Sortimentsstruktur etc. ändern kann, erhält jedes Geschäft alle zwei Jahre einen Aufkleber „Tabak Spezialist" mit den Jahreszahlen z.B. 2009/2010, der gut sichtbar- beispielsweise auf der Eingangstür oder im Schaufenster – angebracht werden muss.

4. Muss ich einen Vertrag über die Nutzung des Signets unterschreiben?

Ja. Jeder Interessent erhält ein Antragsformular, mit dem er auch unterschreibt, dass er die beigefügten Allgemeinen Nutzungsbedingungen, unter denen die Einwilligung zur Nutzung des Signets erteilt wird, zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.

5. Sind die Nutzungsbedingungen und das Antragsformular nicht zu detailliert und umfangreich?

Auf den ersten Blick sicherlich. Wenn das Signet aber schnell und dauerhaft als Gütesiegel der besonderen Art gegenüber Kunden, Nichtkunden, Politik und Öffentlichkeit stehen soll, um das Kulturgut Tabak aus der Schmuddelecke zu holen, muss ein jederzeit überprüfbares und wasserdichtes Konzept dahinterstehen. Und dafür braucht es professionelle Spielregeln, ansonsten bliebe es ein kurzfristiger Marketing-Gag.

6. Wohin sende ich meinen Antrag zur Nutzung des Signets?

Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) e.V. hat alle abwicklungstechnischen Angelegenheiten an den

Verein zur Förderung des Tabakwareneinzelhandels (VZF) e.V., An Lyskirchen 14, 50676 Köln, Tel. 0221/271 66 12, E-Mail: btwe@einzelhandel-ev.de übertragen.

Allgemeine Nutzungsbedingungen

Antragsformular

Senden Sie daher Antrag und Bestellung an den VZF.

Ausführungen und Verwendungsmöglichkeiten

1. Gibt es verschiedene Ausführungen des Signets?

Insgesamt werden drei verschiedene Ausführungen (Leuchtmittel) angeboten. Weitere Informationen auch zur Größe und Preisen finden sie »hier.

2. Darf ich auf dem Signet meinen Firmennamen anbringen?

Nein. Damit das Signet bundesweit schnell als Zeichen für die Kompetenz ausgewählter Tabakwarenfachgeschäfte zu einer echten Marke wird, ist die firmenneutrale Verwendung unabdingbar.

3. Kann ich die Ausführungen auch in anderen Farben bestellen?

Nein. Nur eine auch farblich einheitliche Verwendung kann das Signet bundesweit dauerhaft zur Marke machen.

Bestellung

1. An wen richte ich meine Bestellung?

»Ihre Bestellung richten Sie bitte zusammen mit Ihrem »Antrag auf Nutzung des Tabak Signets an den

Verein zur Förderung des Tabakwareneinzelhandels (VZF) e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln

Tel. 0221/271 66 12 und E-Mail: btwe@einzelhandel-ev.de

2. Können auch mehrere Signets in verschiedenen Ausführungen bestellt werden?

Selbstverständlich. Wenn Sie die Nutzungskriterien erfüllen, obliegt es Ihnen als Tabakwaren-Facheinzelhändler selbst, wie viele Leuchtmittel in welchen »Ausführungen Sie bestellen.

Montage und Lieferung

1. Muss ich das Signet nach Lieferung selbst montieren?

Nein. Unser Servicepartner – die Hanseatische Außenwerbung GmbH (HAW) – übernimmt Lieferung und Montage vor Ort. Hierzu wird HAW nach Eingang Ihrer Bestellung eine Terminabsprache mit Ihnen vornehmen. Eine Preisliste für evtl. erforderliche Zusatzleistung bei der Montage finden Sie »hier.

2. Wie lange dauert es von der Bestellung bis zur Montage?

Damit der VZF e.V. die Werbemittel zum bestmöglichen Preis anbieten kann, werden die eingehenden Bestellungen gebündelt. Die Lieferzeit nach den jeweiligen »Sammelbestellterminen beträgt ca. 4 bis 6 Wochen.

3. Muss ich für das Signet Bauvorgaben beachten bzw. eine Genehmigung beantragen?

Die Regelungen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Beispielsweise ist in NRW die Anbringung einer Werbefläche bis 1 qm genehmigungsfrei. Sollte es von Seiten des Vermieters oder des Hauseigentümers Vorbehalte geben, nutzen Sie den speziellen »BTWE-Brief. Ansonsten beantwortet auch unser Servicepartner HAW entsprechende Fragen oder hilft Ihnen kostenpflichtig bei eventuellen Antragsverfahren.

Kosten und Zahlung

1. Wie funktioniert die Bezahlung für Bestellung und Montage?

Die Rechnungsstellung für die bestellten Werbemittel erfolgt unmittelbar nach positiver Prüfung Ihres »Antrages durch den Verein zur Förderung des Tabakwareneinzelhandels (VZF) e.V. Nach Zahlungseingang wird die Bestellung an HAW weitergeleitet.

Nach erfolgter Montage erfolgt die Rechnungsstellung über Anfahrt, Anlieferung und Montage inklusive eventueller Zusatzleistungen.

Alle Preise finden Sie in der Rubrik »Bestellung & Vertrag.

2. Wie hoch sind die jährlichen Nutzungsgebühren?

Der Antragsteller hat für die Nutzung des Signets unabhängig von der Art eine jährliche Gebühr von 60,00 € zzgl. 19 % MwSt zu entrichten. Die Gebühr in voller Höhe fällt unabhängig von der Erteilung des Nutzungsrechtes im jeweiligen Geschäftsjahr an. Für Filialbetriebe gelten gesonderte Gebührensätze.

Die Rechnungsstellung erfolgt durch den Verein zur Förderung des Tabakwareneinzelhandels (VZF).

Zuständigkeiten

1. Was verbirgt sich hinter den Kürzeln BTWE und VZF?

Der Bundesverband des Tabakwaren Einzelhandels (BTWE) e.V. ist die berufspolitische und fachliche Interessenvertretung des Tabakwaren-Fachhandels in Deutschland. Der BTWE ist dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE) angeschlossen. Das Präsidium des BTWE besteht aus Kaufleuten, die als Einzelhändler der Branche ehrenamtlich Politik, Strategie und Tagesgeschäft des Verbandes aktiv mitgestalten.

Der Verein zur Förderung des Tabakwareneinzelhandels (VZF) e. V. hat seinen Sitz in einer Bürogemeinschaft mit dem BTWE und ist als Wirtschaftsverein vom BTWE mit der gesamten operativen Abwicklung inklusive Rechnungsstellung des Projektes „Tabak Spezialist" beauftragt.

2. Wer ist mein Ansprechpartner?

Innerhalb des BTWE und des VZF ist Frau Friederike Gerke mit der Projektleitung „Tabak Spezialist" beauftragt.

Ihre Kontaktdaten:

Tel. 0221/271 66 12
Fax 0221/271 66 20
E-Mail btwe@einzelhandel-ev.de

Ausführungen

Das Angebot: 3 Ausführungen
 

Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.

Fotogalerie

Fast 500 Tabakwarengeschäfte im gesamten Bundesgebiet setzen schon das BTWE-Signet "Tabak Spezialist" ein.

Und täglich kommen neue Standorte hinzu! Damit wird bereits in der Startphase täglich durch hundertausende Blickkontakte ein unübersehbares Zeichen für das Kulturgut Tabak gesetzt.

Eine Veröffentlichung ist nur mit dem Bildnachweis "BTWE" zulässig.

Die Tabak Spezialisten

Das Logo "Tabak Spezialist" an einem Fachgeschäft signalisiert Ihnen als Kunde höchste Kompetenz für alle Formen des Tabakgenusses. Hier finden Sie ein umfangreiches Sortiment rund um Zigarette, Pfeife und Zigarre, aber auch Kau- oder Schnupftabak. Ihr "Tabak Spezialist" hat sich schriftlich zur Einhaltung aller branchenspezifischen Gesetze und Verordnungen verpflichtet und nimmt regelmäßig an Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen teil. Das Logo "Tabak Spezialist" ist das Gütesiegel für den Qualitätsvertrieb von Tabakwaren an erwachsene Genussraucher.

Hier finden Sie Tabak-Spezialisten in Ihrer Nähe

Bestellung & Vertrag

Alle notwendigen Unterlagen um Tabak Spezialist zu werden, finden Sie hier als Download.

Antrag Tabak-Spezialist

Bestellformular Tabak Signet

Preisliste Tabak-Spezialist

Nutzungsbedingungen Tabak-Spezialist

 

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