Schockbilder auf Zigarettenpackungen
24.01.2017
Die im Tabakhandel verwendeten Produktkarten, die im Warenregal vor die Packungen mit den Schockfotos gesteckt werden, sind rechtskonform. Darauf haben heute der Deutsche Zigarettenverband (DZV ) und der Bundesverband des Taba kwaren‐Einzelhandels (BTWE)  hingewiesen. Vor dem Hintergrund von Presseberichten über eine Absprache der Verbraucherschutzministerien der Bundesländer, die bisherige Praxis im Handel als rechtswidrig zu bewerten, erklärte BTWE‐Geschäftsführer Willy Fischel, dass sich der Handel damit im Einklang mit europäischem und deutschem Recht befinde: „Für die Reglementier ung der Warenpräsentation in den Tabakwarengeschäften fehlt der EU die Gesetzgebungskompeten z. Die EU‐ Tabakproduktrichtlinie macht hierzu, genauso wie die deutsche Umsetzungsverordnung, keine Vorgaben."

Im Tabakwarenhandel sind seit einiger Zeit die neuen Zigarettenpackungen mit den großen Bildwarnhinweisen (sog. Schockbilder) erhältlich. Um angesichts der großen Schockbilder den Überblick über das Sortiment im Warenregal zu behalten, setzen viele Händler auf Produktkarten, die die relevanten Informationen – Markenlogo und ‐name, Produktvariante und Preis – enthalten und vor den Warenschacht gesteckt werden. Diese Lösung der Tabakwarenhändler ist eindeutig rechtskonform.

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