10.11.2010
Die Teilnahmefrist der EU-Konsultation läuft noch bis 17. Dezember 2010 Berlin.

Die EU-Kommission überarbeitet gegenwärtig die europäische Tabakproduktrichtlinie (2001/37/EC): Einheitspackung, Präsentationsverbot von Tabakwaren und Abschaffung von Zigarettenautomaten sind nur eine Auswahl der Maßnahmen, die demnach geplant sind. Anlässlich einer Pressekonferenz heute in Berlin äußerten sich Vertreter betroffener Unternehmen, Händlerverbände und Gewerkschaften. Sie machten deutlich, dass diese Vorschläge Arbeitsplätze bedrohen und potentiell den illegalen Zigarettenhandel fördern. Gleichzeitig gibt es keinerlei Beweise, dass damit die Verbreitung des Rauchens verringert werden könnte. „Mit ihren Plänen bevormundet die EU-Kommission Handel und Verbraucher in beispielloser Weise", erklärt Rainer von Bötticher, Präsident des Bundesverbandes des Tabakwaren-Einzelhandels e.V. „Die vorgesehenen Maßnahmen vernichten zudem tausende Arbeitsplätze im Tabakfachhandel, Kiosken und Tankstellen." Der Zugang zu Tabakwaren soll beschränkt werden durch ein konsequentes Präsentationsverbot.

Demnach würden Zigaretten und andere Tabakprodukte aus den Regalen unter den Ladentisch wandern. Ob Tabakwarenfachgeschäft oder „Laden an der Ecke", kleine Unternehmen werden durch solche Pläne in ihrer Existenz gefährdet. Für die Kunden bedeutet das längere Wege zum Produkt, zumal auch ein Verbot der 380.000 Zigarettenautomaten in Deutschland in Betracht gezogen wird.

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