18.01.2001
Die Bundesregierung plant noch in dieser Legislaturperiode, die Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16-Jahren zu verbieten.

Der Tabakwaren-Facheinzelhandel vertritt die Auffassung, dass Tabak ein Genussmittel für Erwachsene ist und unterstützt sinnvolle Lösungskonzepte, um zu verhindern, dass Tabakprodukte in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen. So ist es auf Empfehlung des Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels e.V. (BTWE) in Köln geübte Praxis, dass sich der Tabakwaren-Facheinzelhandel – auch ohne ein gesetzliches Verkaufsverbot – bisher aktiv dafür eingesetzt hat, dass z.B. keine Zigaretten an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Insofern wird der Plan der Bundesregierung, ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden, vom BTWE ausdrücklich befürwortet. Diese Maßnahme würde die bisherigen Bemühungen des Tabakwaren-Facheinzelhandels für den Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen unterstützen.

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