31.07.2008
Karlsruhe kippt Rauchverbot

In Einraumkneipen (zunächst in Berlin und Baden-Württemberg) darf bis Ende 2009 wieder geraucht werden. Das Bundesverfassungsgericht stufte die entsprechenden Regelungen in den Nichtraucherschutz-Gesetzen der beiden Länder am Mittwoch, dem 30.07.08 in Karlsruhe als verfassungswidrig ein.

Damit hat das Gericht die „zum Teil existenziellen Sorgen vieler Gastwirte" bestätigt. Der BTWE hält Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen, die Nichtraucher aufsuchen müssen, für sachlich begründet und sinnvoll. Anders sind gesetzliche Einschränkungen und Verbote zu werten, die in der Regel von privaten Unternehmen geführt werden. Im Gegensatz zu öffentlichen Gebäuden können Nichtraucher frei entscheiden, in welchem gastronomischen Betrieb sie sich wie lange aufhalten wollen.

Dieter C. Rangol, BTWE-Geschäftsführer: „Der BTWE begrüßt das Urteil der Karlsruher Richter. Wir haben uns immer für ein tolerantes Miteinander von erwachsenen Rauchern und Nichtraucher und gegen eine umfassende Regulierungswut des Staates ausgesprochen. Mit der Anfang des Jahres erfolgreich initiierten Plakat- und Unterschriftenaktion ‚Demokratie heißt Wahlfreiheit' hat der BTWE Tabakwaren-Händler aufgerufen, gemeinsam mit ihren Kunden zu zeigen, dass sie gegen zuviel Staat, Überregulierung und für Wahlfreiheit für Gastwirte, Raucher und Nichtraucher sind."

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