Die von der Zollverwaltung eingenommene Tabaksteuer fließt ausschließlich dem Bundeshaushalt zu. Ihr unterliegen so genannte Tabakwaren wie Zigaretten, Zigarren, Zigarillos sowie Rauchtabak, also Pfeifentabak und Feinschnitt. Als einzige Steuer wird sie nicht durch Bezahlung des Steuerbeitrages beglichen, sondern durch die Verwendung von Steuerzeichen, den Banderolen. Die Hersteller bzw. Importeure von Tabakwaren müssen diese vom Staat kaufen und an der Einzelverpackung anbringen. Damit ist für jeden sofort erkennbar, ob die Tabakwaren ordnungsgemäß versteuert wurden.

Tabaksteuererhöhungen

Tabaksteuererhöhungen ab 01.05.2011

Mit der Veröffentlichung des fünften Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen ist die schrittweise Anhebung der Tabaksteuer beschlossen. In insgesamt fünf Stufen, beginnend per 1. Mai 2011 und dann in vier Folgeschritten bis 2015, jeweils zum 1. Januar. Das aktuelle Tabaksteuergesetz finden sie hier.

Tabaksteuergesetz (PDF)

Tabaksteuerverordnung (PDF)

Eine Zigarettenschachtel verteuert sich dann um 4 bis 8 Cent. Insgesamt wird der Preis bis 2015 auf bis zu 40 Cent angehoben. Für eine Packung Feinschnitt (40 g) muss der Verbraucher durchschnittlich 12 bis 14 Cent pro Jahr mehr zahlen. Die Regierung rechnet, laut Pressemeldungen, mit Zusatzeinnahmen von rund 1 Mrd. Euro.

§ 20 Tabaksteuergesetz

Mit In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes und anderer Verbrauchsteuergesetze seit 1. Januar 2004 gilt, dass „Tabakwaren, die Privatpersonen in einem anderen Mitgliedsstaat im freien Verkehr für ihren Eigenbedarf erwerben und selbst in das Steuergebiet verbringen, steuerfrei sind." Lassen Privatpersonen Tabakwaren aus anderen Mitgliedsstaaten in das Steuergebiet verbringen, gelten diese als zu gewerblichen Zwecken verbracht. Im Ergebnis dürfen Zigaretten aus EU-Ländern nur noch dann steuerfrei nach Deutschland eingeführt werden, wenn man sie dort selbst gekauft hat. Alles andere muss nachversteuert werden und/oder ist schlicht Steuerhinterziehung.

Aus Sicht des BTWE war dieser Schritt unbedingt notwendig, um das Steueraufkommen für den Staat zu sichern und insbesondere den Flächenbrand des privaten Zigarettenimports über das Internet zu verhindern. Damit gelten in allen Ländern der Europäischen Union jetzt einheitliche Bestimmungen für die Mitnahme von Tabakwaren. Für die Neumitglieder gibt es Übergangsregelungen mit niedrigeren Freimengen. Als letzte Staaten haben sich Dänemark, Finnland und Schweden in allen Punkten den Richtlinien der EU angepasst, die die Grenzen zwischen privatem und gewerblichem Bedarf festlegen. Die aktuellen Reisefreigrenzen finden auf der Internetseite des Zolls www.zoll.de unter dem Stichwort "Reisefreigrenzen".

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