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Tabakwerberichtlinie der EU

 

- Umsetzung der Tabakwerberichtlinie in Deutsches Recht

Die Tabakwerberichtlinie der EU  ist in ihrer historischen Entwicklung immer wieder geändert und dabei aus unterschiedlichen Zusammenhängen begründet worden.

Umsetzung der Tabakwerberichtlinie in Deutsches Recht

Das Zweite Gesetz zur Änderung des vorläufigen Tabakgesetzes  ist am 06. Juli 2010 in Kraft getreten. Der BTWE forderte frühzeitig, dass im Ersten Gesetz zur Änderung des vorläufigen Tabakgesetzes von 2007 deutlich zwischen der Massen- und Individualkommunikation unterschieden werden muss und nichtöffentliche Individualkommunikation über Medien wie das Internet, Kataloge oder Fachpublikationen vom Werbeverbot auszunehmen sind. Diese Forderungen sind in den Gesetzestext eingeflossen. Ausgenommen sind Publikationen, die sich ausschließlich an Beschäftigte im Tabakhandel richten und solche, die nicht primär für den EU-Markt bestimmt sind. Weiterhin erlaubt ist Tabakwerbung auch in so genannten Rauchergenussmagazinen, die sich ausschließlich an Raucher wenden. Eine weitere Voraussetzung für diese Befreiung über personenindividuelle Kundenansprachen ist die Sicherstellung über entsprechende verifizierte Zugangskontrollen an ausschließlich erwachsene Genussraucher mit Wohnsitz in Deutschland.  
 

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