Das Zweite Gesetz zur Änderung des vorläufigen Tabakgesetzes
ist am 06. Juli 2010 in Kraft getreten. Der BTWE forderte frühzeitig, dass im Ersten Gesetz zur Änderung des vorläufigen Tabakgesetzes von 2007 deutlich zwischen der Massen- und Individualkommunikation unterschieden werden muss und nichtöffentliche Individualkommunikation über Medien wie das Internet, Kataloge oder Fachpublikationen vom Werbeverbot auszunehmen sind. Diese Forderungen sind in den Gesetzestext eingeflossen.