Die von der Zollverwaltung eingenommene Tabaksteuer fließt ausschließlich dem Bundeshaushalt zu. Ihr unterliegen so genannte Tabakwaren wie Zigaretten, Zigarren, Zigarillos sowie Rauchtabak, also Pfeifentabak und Feinschnitt. Als einzige Steuer wird sie nicht durch Bezahlung des Steuerbeitrages beglichen, sondern durch die Verwendung von Steuerzeichen, den Banderolen. Die Hersteller bzw. Importeure von Tabakwaren müssen diese vom Staat kaufen und an der Einzelverpackung anbringen. Damit ist für jeden sofort erkennbar, ob die Tabakwaren ordnungsgemäß versteuert wurden. Der Absatz in Deutschland versteuerter Tabakwaren, insbesondere bei der Zigarette, brach aufgrund der insgesamt 5 Steuererhöhungen seit 2002 massiv ein und das Tabaksteueraufkommen blieb weit hinter den Erwartungen zurück. Auf diese Entwicklung machen die Branchenverbände auch in der Gemeinsamen Erklärung der Tabakbranche aufmerksam.

Dies liegt nicht zuletzt daran, dass in den Nachbarnländern wie Polen und der Tschechien Zigaretten wesentlich günstiger sind als in Deutschland. Weiter Informationen zur Steuerpolitik und Auswirkungen innerhalb Europas finden Sie hier.
