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Jugendschutzgesetz

- BTWE befürwortet vorbehaltlos den Jugendschutz

- Gemeinsame Erklärung der Tabakbranche

- Raucherbedarfsartikel und Jugendschutz

- Kennzeichnung von Bildträgern mit Film- und Spielprogrammen

- Aushang zum Jugendschutzgesetz

- BAT-Jugendschutzkampagne

- Kampagne: „Jugendschutz: Wir halten uns dran!“

BTWE befürwortet vorbehaltlos den Jugendschutz

Der BTWE ist der Auffassung, dass Tabak ein Genussmittel für Erwachsene ist und der Tabakwaren-Facheinzelhandel sinnvolle Lösungskonzepte unterstützt, um zu verhindern, dass Tabakprodukte in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen.

! Gerade die Fachgeschäfte sind die Garanten
für einen kontrollierten Verkauf !

Das  Jugendschutzgesetz (JuSchG)  ist seit 1. April 2003 in Kraft. Es schreibt u.a. folgende weitere  Regelungen für Tabakwaren vor:

Kleinpackungen mit weniger als 17 Zigaretten sowie das Verteilen von Gratiszigaretten sind in Deutschland verboten. Am Automaten können Zigaretten ab dem 01. Januar 2009 nur noch per Chipkarte, auf der ein Altersmerkmal gespeichert ist, gezogen werden. Durch die Verabschiedung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens wurde die Altersgrenze für den Kauf und Konsum von Tabakwaren wird von 16 auf 18 Jahre angehoben. Verkaufsstellen sind nicht nur gehalten, diese Vorschrift, gegebenenfalls durch Altersüberprüfung, strikt einzuhalten, sondern sind auch nach § 3 des Jugendschutzgesetzes verbindlich verpflichtet, die entsprechenden Passagen dieser Vorschrift deutlich sichtbar und gut lesbar in ihrer Betriebseinrichtung (Ladenlokal) auszuhängen. Verstöße werden nach § 28. Abs. 1, Satz 12 JuSchG (Bußgeldvorschriften) als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet. 

Raucherbedarfsartikel und Jugendschutz

Ein gesetzliches Verkaufsverbot für Raucherbedarfsartikel, die keine Tabakwaren sind oder enthalten, existiert nicht. Dazu zählen Pfeifen, Wasserpfeifen, Zigarettenhülsen und -blättchen, Dreh- und Stopfgeräte, Feuerzeuge und Streichhölzer sowie anderes Raucherzubehör. Der BTWE rät dem Handel jedoch, auf den Verkauf von RBA an Kinder und Jugendliche verzichtet. Speziell dann, wenn es sich um Produkte handelt, die ausschließlich zum Rauchen genutzt werden können, sollte auf den Verkauf an Jugendliche verzichtet werden, auch wenn es sich nicht um einen Gesetzesverstoß handelt.

Auch beim Verkauf von Feuerzeugen oder Streichhölzern an Kinder und Jugendliche ist Vorsicht geboten. Allerdings gibt es hier wieder andere Aspekte zu beachten. In Bayern ist der Verkauf von Zündmitteln an unter 12-Jährige durch Regelungen des Brandschutzes verboten. Generell gilt: Verursachen Kinder mit einem selbstgekauften Feuerzeug einen Brand, kann der Aufsichtspflichtige des Kindes bzw. der Verkäufer des Feuerzeugs u. U. zivilrechtlich belangt werden, wie einige Gerichtsurteile zeigen. Handelt es sich bei den potenziellen Feuerzeugkäufern um Jugendliche, ist zumindest „Fingerspitzengefühl" angesagt, bei Kindern sollte man konsequent „nein" sagen.

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Kennzeichnung von Bildträgern mit Film- und Spielprogrammen

Mit dem zum 1. Juli 2008 in Kraft getretenen Ersten Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes werden u. a. die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) gesetzlich festgeschrieben.

Bereits in den Einzelhandel zum Abverkauf ausgelieferte Bildträger mit Film- und Spielprogramme, die nicht nach den neuen Richtlinien gekennzeichnet sind, müssen ab dem 01.04.2010 nachträglich mit einer auf der Umverpackung aufgebrachten Information über die Alterskennzeichnung in der neuen Kennzeichengröße versehen werden. (Nachstickerung).

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Aushang zum Jugendschutzgesetz

Als Service für seine Mitgliedsfirmen hat der BTWE gemeinsam mit der DTZ (Die Tabakzeitung) einen Aushang entwickelt, der alle vom Gesetzgeber vorgegebenen Angaben enthält. Zusätzlich zu der neuen 18-Jahre-Regelung für die Abgabe von Tabakwaren wurden auch die §1 Abs. 1 JuSchG (Begriffsbestimmungen: Kinder und Jugendliche = unter 18-Jährige) sowie § 2 JuSchG (Prüfungs- und Nachweispflicht: In Zweifelsfällen Überprüfung des Lebensalters) und § 9 JuSchG (Regelungen für den Verkauf alkoholischer Getränke) in den Aushang aufgenommen, weil diese ebenfalls unter die Aufklärungspflicht des Tabakwarenhändlers fallen können, beispielsweise, wenn er auch alkoholische Getränke in seinem Sortiment vorhält.

Der Aushang  steht Ihnen zum Download als pdf-Datei zur Verfügung.

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BAT-Jugendschutzkampagne

 

Jugendschutz ist eine Verpflichtung – für Hersteller und Händler. Gemeinsam stellen wir uns der gesellschaftlichen Verantwortung. Deshalb unterstützt der BTWE die Jugendschutzaktion von British American Tobacco (Germany), bei der verschiedene Materialien für den Handel bereitgestellt werden.

BAT stellte alle Informationen zu dem Thema zur Verfügung. So können sich Inhaber und Mitarbeiter über die Hintergründe des Jugendschutzgesetzes informieren und Tipps finden, wie mit Alterskontrollen umgegangen werden kann. Zudem stehen verschiedene Schulungsfilme zur Verfügung. Bei einem Wissenstest können dann die erworbenen Kenntnisse überprüft werden.

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Kampagne: „Jugendschutz: Wir halten uns dran!“

Der BTWE hat die Kampagne zum Jugendschutz unter Schirmherrschaft von Frau Ministerin Ursula von der Leyen bzw. des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt. Die Kampagne unter dem Motto „Jugendschutz: Wir halten uns dran!“ hat in bewusst positiver Ansprache die Bedeutung der jugendschutzrechtlichen Ge- und Verbote in der Öffentlichkeit gestärkt. Die Kampagne, die vom Handelsverband Deutschland - HDE - Der Einzelhandel e.V. (HDE), dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) und dem Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche Deutschland (BTG) getragen wird, informiert die Bereiche Gastronomie, Handel und Mineralölwirtschaft (Tankstellen) über alle sich aus dem Jugendschutz ergebenden Vorgaben für Tabak, alkoholische Getränke wie Wein, Bier, Spirituosen bzw. Alkopops sowie Videos und PC-Spiele.  Mehr Informationen über die Kampagne und deren Umsetzung finden Sie beim BMFSFJ.  

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