Tabaksteuererhöhungen ab 01.05.2011
Mit der Veröffentlichung des fünften Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen ist die schrittweise Anhebung der Tabaksteuer beschlossen. In insgesamt fünf Stufen, beginnend per 1. Mai 2011 und dann in vier Folgeschritten bis 2015, jeweils zum 1. Januar. Das aktuelle Tabaksteuergesetz finden sie hier.
Eine Zigarettenschachtel verteuert sich dann um 4 bis 8 Cent. Insgesamt wird der Preis bis 2015 auf bis zu 40 Cent angehoben. Für eine Packung Feinschnitt (40 g) muss der Verbraucher durchschnittlich 12 bis 14 Cent pro Jahr mehr zahlen. Die Regierung rechnet, laut Pressemeldungen, mit Zusatzeinnahmen von rund 1 Mrd. Euro.
Bei einer Vereinheitlichung der Tabaksteuersätze bei den Produkten gäbe es nur Verlierer: Der Konsument müsste steuerbedingt höhere Kaufpreise zahlen, z.B. für seinen Drehtabak mindestens das Dreifache. Schmuggel und Produktfälschungen nehmen zu, der Staat verliert durch die Ausweichreaktionen der Konsumenten langfristig Steuereinnahmen, die Markenvielfalt der Industrie wird bedroht und Arbeitsplätze im Einzelhandel gefährdet.

In seiner Kölner Erklärung fordert der BTWE die Politik daher auf, die in Deutschland und auf EU-Ebene bestehenden Steuerunterschiede zwischen den einzelnen Produktsegmenten beizubehalten.
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