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Tabaksteuererhöhungen

- Tabaksteuererhöhungen ab 01.05.2011

- BTWE lehnt Einheitssteuer auf Tabakprodukte ab

- Rückblick

Tabaksteuererhöhungen ab 01.05.2011

Mit der Veröffentlichung des fünften Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen ist die schrittweise Anhebung der Tabaksteuer beschlossen. In insgesamt fünf Stufen, beginnend per 1. Mai 2011 und dann in vier Folgeschritten bis 2015, jeweils zum 1. Januar. Das aktuelle Tabaksteuergesetz finden sie hier.

Eine Zigarettenschachtel verteuert sich dann um 4 bis 8 Cent. Insgesamt wird der Preis bis 2015 auf bis zu 40 Cent angehoben. Für eine Packung Feinschnitt (40 g) muss der Verbraucher durchschnittlich 12 bis 14 Cent pro Jahr mehr zahlen. Die Regierung rechnet, laut Pressemeldungen, mit Zusatzeinnahmen von rund 1 Mrd. Euro.

 

BTWE lehnt Einheitssteuer auf Tabakprodukte ab

Vorschläge der Politik, die Steuersatzes für Feinschnitt und Pfeifentabak auf annähernd das Steuerniveau von Zigaretten anzuheben, lehnt der BTWE ab. BTWE-Präsident Rainer v. Bötticher: „Wir warnen die Politik vor den Risken und Nebenwirkungen einer unbedachten Steuer- und Gesundheitspolitik. Bereits bei den letzten Tabaksteuererhöhungen hat nicht nur der Handel deutlich davor gewarnt, dass unbedachte Tabaksteuererhöhungen nicht zu Mehreinnahmen führen. Drehback hat durchaus eine soziale Komponente, da er eine Alternative für weniger einkommensstarke Konsumenten darstellt.“

Bei einer Vereinheitlichung der Tabaksteuersätze bei den Produkten gäbe es nur Verlierer: Der Konsument müsste steuerbedingt höhere Kaufpreise zahlen, z.B. für seinen Drehtabak mindestens das Dreifache. Schmuggel und Produktfälschungen nehmen zu, der Staat verliert durch die Ausweichreaktionen der Konsumenten langfristig Steuereinnahmen, die Markenvielfalt der Industrie wird bedroht und Arbeitsplätze im Einzelhandel gefährdet.

In seiner Kölner Erklärung  fordert der BTWE die Politik daher auf, die in Deutschland und auf EU-Ebene bestehenden Steuerunterschiede zwischen den einzelnen Produktsegmenten beizubehalten.

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Rückblick

Seit dem Jahr 2002 wurde die Tabaksteuer fünfmal erhöht. Die beiden ersten Stufen (2002 und 2003) dienten der Finanzierung von Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus, die 2004 und 2005 durchgeführten Erhöhungen wurden zur Finanzierung des Mutterschaftsgeldes und anderer versicherungsfremder Leistungen eingesetzt. 2004 und 2005 erfolgten die Erhöhungen in 3 Steuerschritten. Bei der Zigarette erfolgte dies um jeweils 1,2 Cent und zwar zum 01. März 2004, zum 01. Dezember 2004 und zum 01. September 2005. Bei Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak entsprachen die Termine der Steuerschritte denen der Zigarette. Die Steuer für Feinschnitt wurde überproportional angehoben.

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