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Nichtraucherschutz und Gastrorauchverbote

- Änderung des NRW-Nichtraucherschutzgesetzes
- Volksentscheid in Bayern
- Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens
- Nichtraucherschutz in Europa
Änderung des NRW-Nichtraucherschutzgesetzes
NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) arbeitet an einem Gesetzentwurf, der das NRW-Nichtraucherschutzgesetz deutlich verschärfen soll. Es ist geplant, ein absolutes Rauchverbot in der gesamten Gastronomie in NRW zu erlassen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) gemeinsam mit der Fachvereinigung Tabak im Handelsverband NRW (HV NRW) eine politische Initiative bei den SPD-Abgeordneten im Landtag von Nordrhein-Westfalen initiiert. In einem gemeinsamen Schreiben bringen die beiden Branchenverbände ihren Standpunkt zum neuen Nichtraucherschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen ein und fordern die Abgeordneten im Namen der Unternehmen auf, zu einer bürgernahen und wirtschaftspolitisch vertretbaren Gesetzgebung zurückzukehren.
Derzeit ist in NRW das Rauchen nur in kleinen Gaststätten (unter 75 qm) und in Nichtraucher-Nebenräumen gestattet. Zudem gibt es lediglich für sogenannte Brauchtumsveranstaltungen eine Ausnahmeregelung. Diese Regelungen haben sich bewährt und sorgen für ein tolerantes Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern. Jeder Bürger hat die Wahlfreiheit, eine Gaststätte mit oder ohne Rauchverbot aufzusuchen!! Ebenso liegt es in der Unternehmerfreiheit des Gastwirtes, wie er den Nichtraucherschutz in seinem Betrieb organisiert.
Online-Petition Der BTWE unterstützt die Petition der Bürger für Freiheit und Toleranz (BFT) und bittet alle Mitgliedunternehmen, sich an dieser Petition zur beteiligen. Die Online-Petition kann direkt im Internet unterzeichnet werden. http://bit.ly/NRW-Petition
Händler können aber auch Unterschriftenlisten in Ihren Geschäften auslegen. Den Sammelbogen finden Sie im Internet unter: http://bit.ly/NRW-Petition-Unterschriften
Das Formular kann in beliebiger Anzahl ausgedruckt und vor Ort verteilt werden. Alle ausgefüllten Unterschriftsbögen dann bitte en bloc per Post schicken an:
BFT e.V. Bürger für Freiheit und Toleranz Herr Bodo Meinsen Chiemseering 11 85551 Kirchheim bei München
Die Petition endet am 08. März 2012!!
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Nichtraucherschutzgesetze der Bundesländer
Nichtraucherschutz in der Gastronomie ja, aber gleichzeitig Ausnahmeregelungen, die den berechtigten Interessen von Wirten und ihren rauchenden Gästen Rechnung tragen: So zeigen sich in den meisten Bundesländern die Regelungen zum Rauchen in der Gastronomie.
Nach dem bahnbrechenden Urteil vom Juli 2008 des Bundesverfassungsgerichtes haben die meisten Bundesländer den Anforderungen dieses Urteils Rechnung getragen und ihre Nichtraucherschutzgesetze dahingehend geändert, dass die Benachteiligung kleiner Einraumgaststätten aufgehoben wurde. In allen inzwischen in Kraft getretenen Neuregelungen haben Kleingastronomen mit Kneipen unter 75 qm Fläche die Möglichkeit, sich für oder gegen ein Rauchverbot zu entscheiden.
Für die Mehrraumgastronomie blieb die Regelung erhalten, dass der Wirt einen kleineren Raum zum Raucherraum erklären kann. Entsprechende Kennzeichnungspflichten und das Zutrittsverbot für unter 18-Jährige zu den Raucherlokalen/-räumen enthalten alle entsprechenden Gesetze. Unterschiedliche Regelungen gibt es nach wie vor für Festzelte.
Der BTWE begrüßt die Regelungen, da er sich immer für ein tolerantes Miteinander von erwachsenen Rauchern und Nichtraucher und gegen eine umfassende Regulierungswut des Staates ausgesprochen hat. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema - auch über die Gründung von Raucherclubs - beantwortet der Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband)
Hier finden Sie weitere Hinweise zum Thema "Rauchen in der Gastronomie"
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Volkentscheid in Bayern
In der bayerischen Gastronomie darf seit August 2010 nicht mehr geraucht werden. Beim Volksentscheid am 04.07.2010 hat sich eine Mehrheit von 61 Prozent für ein striktes Rauchverbot entschieden. Die Wahlbeteiligung fiel mit 37,7 Prozent überraschend gering aus.
Knapp 9,4 Millionen Bayern waren aufgerufen, beim Volksentscheid zum Rauchverbot ihre Stimme abzugeben. Nach Angaben des Landeswahlleiters sprach sich laut vorläufigem Ergebnis die deutliche Mehrheit der teilnehmenden Wähler für ein generelles Rauchverbot in Gaststätten, Bars, Kneipen, Diskotheken, Bier- und Festzelten aus. Bei dem Entscheid genügte die einfache Mehrheit zum Sieg. Das strikte Rauchverbot ist am 1. August in Kraft treten, die bisherigen Ausnahmen sind gestrichen.
„Es ist uns nicht gelungen, die Aufklärungsarbeit, die eigentlich Aufgabe der bayerischen Staatsregierung, allen voran des bayerischen Ministerpräsidenten gewesen wäre, umzusetzen in eine ausreichende Mobilisierung der Wählerinnen und Wähler.“ kommentiert Franz Bergmüller, Sprecher von Bayern sagt NEIN! Aktionsbündnis für Freiheit und Toleranz das Ergebnis des Volksentscheides vom 4. Juli. „Mit diesem Ergebnis wird die Entscheidungsfreiheit des einzelnen Bürgers und der Wirte gänzlich untergraben. Die wenigen Ausnahmen, die das bisher geltende Gesetz ermöglicht hat, sind fortan nicht mehr möglich.“
Ein klares Votum und ein demokratischer Beschluss, den die Tabakbranche respektiert. Laut BTWE ist ein tolerantes Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern, das bereits heute bundesweit erfolgreich praktiziert wird, die bessere Alternative. Gesetzliche Verbote sind nicht der richtige Weg. Georg van der Mee, Fa. Lotto-Tabak-Presse Neuruppin: "Eines Tages wird auch noch das Atmen verboten. Ob dann auch 61 Prozent der Bevölkerung dafür stimmen, bleibt abzuwarten."
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Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens
Im Juni 2007 verabschiedete der Bundesrat das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens . Das Gesetz beinhaltet ein grundsätzliches Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes, in Fahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs und in Bahnhöfen. Ferner sieht es eine Verbesserung des Schutzes vor Passivrauchen am Arbeitsplatz und eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes vor. Die Altersgrenze für den Kauf und Konsum von Tabakwaren wird von 16 auf 18 Jahre angehoben. Diese Regelung trat am 1. September 2007 in Kraft. Die Bußgelder betragen bei Verstößen bis zu 1.000 Euro.
Verkaufsstellen sind nicht nur gehalten, diese Vorschrift, gegebenenfalls durch Altersüberprüfung, strikt einzuhalten, sondern sind auch nach § 3 des Jugendschutzgesetzes verbindlich verpflichtet, die entsprechenden Passagen dieser Vorschrift deutlich sichtbar und gut lesbar in ihrer Betriebseinrichtung (Ladenlokal) auszuhängen. Verstöße werden nach § 28. Abs. 1, Satz 12 JuSchG (Bußgeldvorschriften) als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet. In Zusammenarbeit mit der DTZ (Die Tabakzeitung) stellt der BTWE den Aushang zum Jugendschutzgesetz als pdf-Datei zur Verfügung. Den Aushang finden Sie hier.
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Nichtraucherschutz in Europa
Der EU-Gesundheitskommission gehen die geplanten Regelungen in Deutschland dagegen noch nicht weit genug: Sie forderte ein totales europaweites Rauchverbot in der Öffentlichkeit. In einem Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für ein rauchfreies Europa spricht sie sich für ein umfassendes Rauchverbot in Gaststätten, Bierlokalen, Bars, öffentlichen Gebäuden und am Arbeitsplatz aus. Die Beantwortung der wichtigsten Fragen zum Grünbuch finden Sie in einem Memo der EU-Kommission.
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